Zum Inhalt springen Zum Seitenende springen
Zurück zur Übersicht

Förderung eines Urlaubes für pflegende Angehörige

BEITRAG VOM 03.03.2026

Mit dem Angebot zur „Förderung eines Urlaubes für pflegende Angehörige“ sollen Personen, die eine/n pflegebedürftige/n Verwandte/n zu Hause betreuen und pflegen, von der Pflegearbeit entlastet werden. Ziel dieses Angebotes ist, körperliche und seelische Regeneration und Erholung mittels eines Urlaubsaufenthaltes zu ermöglichen. Darüber hinaus erhalten die pflegenden/betreuenden Angehörigen in einem Beratungsgespräch Information zu Unterstützungsleistungen und Hilfsangeboten im Bereich Pflege und Betreuung. Der Urlaubsaufenthalt erfolgt in einer von der/dem pflegenden/betreuenden Angehörigen selbst gewählten Unterkunft in Österreich im Ausmaß von zumindest 3 Nächtigungen (4 Tage). Gefördert werden die Kosten eines absolvierten Urlaubes (Verpflegung und Nächtigung in der Urlaubsunterkunft) bis zu maximal € 400,00 pro pflegender Angehöriger/pflegendem Angehörigen. Der Zuschuss kann alle zwei Jahre beantragt werden.

Fördervoraussetzung: 

  • Aufrechte häusliche Pflege und Betreuung eines nahen Verwandten durch die Antragsteller:in (= Hauptpflegeperson: Erbringung von mehr als 50 % der Pflege- und Betreuungstätigkeit)

  • Häusliche Pflege und Betreuung seit mindestens einem Jahr 

  • Mindestens Einstufung in der Pflegestufe 3 bzw. 2 bei Demenzdiagnose (Facharzt/Fachärztin) 

  • Hauptwohnsitz in Kärnten (gemeinsamer Hauptwohnsitz bei Pflege in der Pflegestufe 6 und 7) 

  • Absolvierung eines Beratungsgesprächs zu Unterstützungsleistungen für Pflege und Betreuung beim             
    Gesundheits-, Pflege- und Sozialservice an den Bezirkshauptmannschaften oder bei der 
    Pflegenahversorgung in den Gemeinden 

  • Monatliches Netto-Gesamteinkommen der/des pflegenden Angehörigen: maximal € 2.000,00

  • Die Einkommensgrenze erhöht sich bei Unterhaltspflichten um € 400,00 je unterhaltsberechtigtem Angehörigen bzw. um € 600,00 je unterhaltsberechtigtem Angehörigen mit Behinderung. 

  • Nachweis eines durchgehend mindestens 4tägigen (3 Nächtigungen) Erholungsurlaubes der pflegenden Angehörigen in Österreich. 

Antragsunterlagen:

  • Unterfertigter Antrag „Förderung eines Urlaubes für pflegende Angehörige“ mit Nachweis des erfolgten Beratungsgespräches. 

  • Kopie der letzten 3 Monatsrechnungen allfällig in Anspruch genommener Pflege- und Betreuungsleistungen (Mobile Soziale Dienste, Tagesstätten, 24-Stunden-Betreuung)

  • Pflegegeldbescheid

  • Einkommensnachweis(e) der/des Angehörigen (Hauptpflegeperson)

  • Rechnung der Urlaubsunterkunft (Hotel, Pension, Gesundheits-, Wellness- oder Kureinrichtung in Österreich), lautend auf den Namen des Antragstellers.

Antragseinbringung:

  • Der Antrag ist spätestens einen Monat nach Konsumierung des Urlaubes mit den erforderlichen Unterlagen beim Amt der Kärntner Landesregierung einzubringen. 

  • Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt bei Vorliegen der Fördervoraussetzungen in der Regel innerhalb von 6 Wochen nach Einlangen des vollständigen Antrages. 

  • Die Förderung wird nach Maßgabe der budgetären Möglichkeiten gewährt. Es besteht kein Rechtsanspruch.

Anträge und weitere Informationen erhalten Sie im Gemeindeamt, bei der Bezirkshauptmannschaft und beim Amt der Kärntner Landesregierung im Internet unter www.ktn.gv.at (Menüpunkt Themen: Pflege - Unterstützung für pflegende Angehörige) erhältlich.