ÖWAV-Ausbildungskurse für das Betriebspersonal von Kleinkläranlagen
Ziel ist es den Betreibern von Kleinkläranlagen in Kärnten Grundkenntnisse für den Betrieb Ihrer Anlage zu vermitteln. Der Kurs setzt sich aus Fachvorträgen und praktischen Labor-Übungen zusammen und soll den Betrieb der Kleinkläranlagen erleichtern und verbessern.
Durch die Vorlage des Kurs-Zeugnisses bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft muss die Fremdüberwachung nicht mehr – gemäß den Auflagen des Bewilligungsbescheides – jährlich, sondern nur mehr alle drei Jahre durchgeführt werden. Das bedeutet eine wesentliche Kostenerleichterung für die Betreiber! Die Eigenüberwachung bleibt unverändert aufrecht.
Nähere Auskünfte erteilt Ihnen gerne das Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 8 Umweltrecht (Frau Mag. Grininger, astrid.grininger@ktn.gv.at) sowie der ÖWAV (Frau Nardon, nardon@oewav.at).