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Tauwettersperre ab 23.02.2026 - Fahrverbot für Fahrzeuge über 5 Tonnen
BEITRAG VOM
23.02.2026
Gütertransporte (zB Holztransporte, Futtermitteltransporte, usw.) mit über 5 Tonnen Gesamtgewicht sind so zu planen, dass diese Fahrten nach Ende der Tauwetterbeschränkung durchgeführt werden.