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WOHNSCHIRM - Verhinderung und Beendigung von Wohnungslosigkeit

BEITRAG VOM 03.06.2026

WOHNSCHIRM MIETE: Sie konnten die letzten Mieten nicht bezahlen und verlieren vielleicht Ihre Wohnung?

 

Mietschulden gelten als "gefährliche Schulden", weil diese besonders negative Folgen haben. Nur eine davon: Bei Mietschulden ist Ihr*e Vermieter*in beispielsweise berechtigt, Ihren Mietvertrag zu kündigen. Deshalb scheuen Sie sich nicht, so rasch als möglich um Unterstützung anzusuchen.

 

Die Wohnungssicherung der Caritas Kärnten setzt WOHNSCHIRM MIETE des Sozialministeriums um. 

 

Sie konnten die letzten Mieten nicht bezahlen und verlieren vielleicht Ihre Wohnung? 

Nach einer kostenlosen Beratung durch Sozialarbeiter und Sozialarbeiterinnen kann ein Antrag gestellt werden:

  • auf Übernahme von Mietschulden oder
  • auf finanzielle Unterstützung für einen notwendigen Umzug in eine neue, besser leistbare Wohnung

 

Terminvereinbarungen oder allgemeine Anfragen:
Montag bis Donnerstag von 8 bis 11 Uhr 0676/60 821 50

WOHNSCHIRM HOUSING FIRST: Sie haben keine Wohnung und wissen nicht weiter? 

Mit WOHNSCHIRM HOUSING FIRST unterstützt Sie die Caritas Kärnten auf dem Weg zu einer eigenen, leistbaren Wohnung. Vor und nach Einzug werden Sie von Sozialarbeitern und Sozialarbeiterinnen begleitet. 

Terminvereinbarungen oder allgemeine Anfragen:
Montag bis Donnerstag von 8 bis 11 Uhr
housing.first@caritas-kaernten.at[GS1] 
0676/60 821 50

WOHNSCHIRM ENERGIE: Sie haben hohe Energieschulden und Ihre Heizung wird abgeschaltet?

WOHNSCHIRM ENERGIE unterstützt Sie, wenn Sie ein niedriges Einkommen haben und eine Strom- oder Heizungsabschaltung droht, oder Strom und Heizung schon abgedreht wurden. 

Nach einer kostenlosen Beratung ein Antrag auf Übernahme der Energieschulden gestellt werden. 

Kontakt:

energieberatung@caritas-kaernten.at

Telefon:

0463 555 60 21038

Die Caritas Kärnten setzt WOHNSCHIRM im Auftrag des Sozialministeriums um.

In einem Erstgespräch wird gemeinsam geklärt, ob WOHNSCHIRM das passende Unterstützungsangebot ist.


Kommen Sie zur kostenlosen Beratung! 

Bundesministerium Arbeit, Soziales, Gesundheit,
Pflege und Konsumentenschutz

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